Behördengutachten

Unanfechtbar und kompetent

Behörden sind verpflichtet, Sachverständige zurate zu ziehen, wenn ihnen selbst das nötige Expertenwissen fehlt. Lesen Sie hier mehr dazu.

Behördengutachten werden für Feststellungs- oder Verwaltungsverfahren benötigt und durch öffentliche Institutionen beauftragt.


Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Gold- und Silberschmiedehandwerk sind Schmuckgutachten meine Spezialität. Egal, um welches Edelmetall es sich handelt - auf mein Gutachten können Sie sich verlassen. 

Sie benötigen ein unanfechtbares und kompetentes Behördengutachten für Schmuck oder andere Gegenstände aus Gold- oder Silber? Dann wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an mich.