Gerichtsgutachten
Verlässlich, neutral und versiert
Sie benötigen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Gerichtsgutachten für Ihren Schmuck? Dann helfe ich Ihnen als Ihr Gutachter aus Leipzig gern weiter. Ob zur Beweissicherung bei einer Strafverfolgung oder in einem Erbschaftsstreit - nicht selten sind wertvolle Schmuckstücke Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Häufig werden in diesem Zusammenhang Gerichtsgutachten durch das jeweilige Gericht, nicht durch die streitenden Parteien, in Auftrag gegeben.
Ihr Ansprechpartner für Gutachten im Gerichtsauftrag
Für solche Gutachten im Gerichtsauftrag bin ich genau der richtige Ansprechpartner. Als von der Handwerkskammer zu Leipzig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Gold- und Silberschmiedehandwerk erstelle ich Ihnen ein verlässliches und neutrales Schmuckgutachten, das vor jedem Gericht Bestand hat.
Wie viel kostet ein Gerichtsgutachten?
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Für Gutachten über Schmuck, Gold- und Silberwaren hat der Gesetzgeber ein Honorar von 70,- Euro je Stunde vorgesehen. Hinzu kommen gegebenenfalls Fahrtkosten, Tagegelder, Kosten für Ausdrucke und Fotografien, Aufwendungen für Hilfspersonen, Schreibkosten sowie die Umsatzsteuer.
* Zuordnung von handwerklichen Sachverständigen Tätigkeiten zu den Sachgebieten der Anlage 1 zu §9 Abs.1 JVEG Stand Aug.2013; Sachgebiet Gold- und Silberschmiede Gruppe 2.
Sie brauchen Unterstützung bei einem konkreten Gerichtsgutachten? Dann scheuen Sie sich nicht, mich telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.