Privatgutachten

Schmuckbewertungen für private Auftraggeber

Sie haben Schmuck geerbt und möchten wissen, wie viel er wert ist, oder wollen sich von der Echtheit Ihrer Urlaubskäufe überzeugen? Vielleicht benötigen Sie auch ein ausführliches Schmuckgutachten für Ihre Versicherung oder haben vor Ihren Schmuck zu einem angemessenen Preis zu verkaufen? 


Als Sachverständiger für das Gold-& Silberschmiedehandwerk kenne ich mich damit aus und helfe Ihnen gern mit einem Privatgutachten weiter, das selbstverständlich auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat.

Privatgutachten vor Gericht anerkannt

Bei einem Rechtsstreit zählt das Privatgutachten als Parteivortrag. Zwar gilt es nicht als Beweismittel im eigentlichen Sinne, das Gericht muss ihm jedoch Beachtung schenken und es in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen.

Auch der gerichtlich beauftragte Sachverständige muss sich kritisch damit auseinandersetzen. Kommt dieser zu einem anderen Ergebnis, ist der Richter im Zweifelsfall verpflichtet, ein drittes Gutachten einzuholen.

Erstattungsfähigkeit von privaten Gutachten

Erweist sich ein Privatgutachten im Prozess als notwendig, können die Kosten nach § 91 ZPO erstattet werden. Hierbei ist jedoch jeweils der Einzelfall zu prüfen. 

Für gewöhnlich wird dabei der tatsächliche Aufwand abgerechnet. Tages- oder Wochenpauschalen sowie Pauschalen für bestimmte Tätigkeiten sind ebenfalls möglich.

Sie haben Interesse an einem Privatgutachten für Ihren wertvollen Schmuck? Dann wenden Sie sich per Telefon oder E-Mail vertrauensvoll an mich, Ihren Gutachter aus Leipzig.